Sichern Sie sich schnell die Wasserstoff Förderung Elektrolyse, die gerade erst veröffentlicht wurde.
Im Merkblatt vom 01.10.2023 wird die Wasserstoff Förderung von Elektrolyseuren beschrieben. Die KFW Bankengrubbe bestätigte uns das Förderprodukt 270 für den VOLKS-ELEKTROLYSEUR.
Gerne bestätigen wir Ihre Vermutung zur Förderfähigkeit von Maßnahmen zur Flexibilisierung der Stromnachfrage im Programm Erneuerbare Energien Standard (270): Unter den Schlagworten „Power-to-gas“ bzw. „Power-to-X“ verstehen wir u. a. auch die elektrolytische Erzeugung von Wasserstoff.
KfW Bankengruppe
Eine Förderung setzt voraus, dass für den Elektrolyseprozess Erneuerbare Energien aufgewendet werden und die geförderte Anlage gewerblich betrieben wird.
Ludwig-Erhard-Platz 1-3
53179 Bonn
Power to Gas und Power to X – Wasserstoff Förderung Elektrolyse ???
Power to Gas bedeutet Strom zu Gas zu Wandeln. Genau dies geschieht bei einem Elektrolyseur. Der Begriff Power to X wird benutzt, weil man mit dem erzeugten Wasserstoff auch Methanol oder Ammoniak herstellen kann.
Die Wasserstoff Förderung von Elektrolyseuren ist ein Meilenstein
Durch die Wasserstoffförderung wird der Volks-Elektrolyseur seinem Namen alle Ehre machen. Oft wurde, wegen der hohen Investitionskosten, unser Markenname in Frage gestellt.
Jetzt kann sich jeder einen Elektrolyseur leisten und wie gewohnt seine verminderten Energiekosten monatlich bezahlen. Einnahmen durch die Förderung Wasserstoff Elektrolyse sind denkbar.
Wirtschaftlichkeit von finanzierten Elektrolyseuren
Die abzuzahlenden Raten können individuel gestaltet werden. In Zeiten der Inflation bietet sich ein zusätzlicher Vorteil.
Ihr Geld ist in Zukunft weniger wert. Das heißt Sie können weniger dafür kaufen. Der Elektrolyseur enthält Edelmetalle wie Iridium und Platin. Deren Wert bleibt stabil. Genauer gesagt ist das Edelmetall nach Jahren der Nutzung als Katalysator mehr Geld wert.
Somit lohnt sich eine Finanzierung eher. Insbesondere für Käufer mit einem gewissen Eigen Anteil zur Kapitalsicherung.
Sie können unseren kostenlosen Wirtschaftlichkeitsrechner für Wasserstoffprojekte hier nutzen.
Nachhaltige Investition in Wasserstoff
Wenn Sie dem ständigen verbrennen von fossilen Energien ein Ende setzen wollen, helfen Sie die CO2 Freien Energieträger als Pionier zur Marktreife zu führen. Sie können sich der Aufmerksamkeit Ihrer Betrachter sicher sein und dies für die Bewerbung Ihrer Fortschrittlichkeit nutzen.
Wasserstoff ist für eine nachhaltige Energiewirtschaft substantiell.
Wasserstoff Elektrolyseur jetzt kaufen und später bezahlen
Mit der Finanzierung über die KFW haben Sie mehrere Jahre Zeit die hohen Investitionen zu verarbeiten. Denn ja, Sie werden sich mit der Wasserstofftechnologie beschäftigen müssen.
Für wen ist die Wasserstoff Förderung Elektrolyse empfehlenswert
An oberster Stelle stehen bei uns Wasserstoff Enthusiasten und Pioniere der Wasserstoffwirtschaft. Dafür haben wir unseren Elektrolyseur mit der geringsten Investitionsschwelle und kleinstem Risiko entwickelt.
Wasserstoff für Großverbraucher
Bäckereien, Backstuben, Großbäckereien mit einem hohen Wärmebedarf und viel Fläche für erneuerbare Energien.
Gastronomie und Lebensmittelindustrie mit Garprozessen im großen Maßstab
Wasserstoff für Überschussstrom
Durch den Wegfall der Einspeisevergütung und das ständige Abschalten ihre Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen, lohnt sich die Wasserstofferzeugung und Wasserstoffspeicherung ggf.
Käufer von Wasserstoff als technisches Gas
Metallverarbeitende Gewerbe die für Ihre Produktionsprozesse, Formiergas oder Wasserstoff als Brenn- und Schneidgas verwenden, können Elektrolyseure wirtschaftlich betreiben.
Glasverarbeitende Unternehmen können Wasserstoff zum Glasschmelzen verwenden und haben dadurch eine hohe amortisation von Wasserstoff Elektrolyseuren, ebenso wie Logistiker mit Wasserstoffstaplern.
KFW Berater für Wasserstoff und Elektrolyse finden
Wenn Sie KFW Berater mit Erfahrungen in der Wasserstoffwirtschaft suchen empfehlen wir die Energieeffizienzexperten des green-energy-scout Ingenieurbüro. Es sind wahrscheinlich die besten KFW Energie Effizienz Experten die eine eigene Wasserstoffelektrolyse betreiben und mit Erfahrungen aus erster Hand dienen.
Inhalte zur Wasserstoff Förderung Elektrolyse
Erneuerbare Energien, Wasserstoff und Elektrolyse wird gefördert
Förderziel der Wasserstoff Förderung Elektrolyse
Antragsteller: Wer kann die Wasserstoff Förderung Elektrolyse beantragen
Beteiligung von Kreditinstituten, Versicherungen oder vergleichbaren Finanzinstitutionen
Wasserstoff Förderfähige Maßnahmen
Kombination mit anderen Förderprodukten
Hinweis zur Subventionserheblichkeit
Erneuerbare Energien, Wasserstoff und Elektrolyse wird gefördert
Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien mittels Wasserstoffelektrolyse. Wir haben die nicht relevanten Teile des Merkblattes für Sie entfernt.
Förderziel der Wasserstoff Förderung Elektrolyse
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien „Standard“ ermöglicht eine zinsgünstige
Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Strom- oder
Wärmeerzeugung, zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs Anlagen (KWK-Anlagen) sowie von Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem.
Dieses Förderprogramm erfüllt die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe, die konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit der jeweiligen Investitionen definieren: Kundenversion–Paris–kompatible–Sektorleitlinien.pdf (kfw.de).
Antragsteller: Wer kann Wasserstoff Förderung Elektrolyse beantragen
Für Vorhaben in Deutschland:
- Natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln
- mit Unternehmenssitz in Deutschland
- mit Unternehmenssitz im Ausland
- Juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln
- Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Kommunale Zweckverbände
- Natürliche Personen, juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer selbständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit handeln
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen
- Gemeinnützige Antragsteller. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das zuständige Finanzamt.
Für Vorhaben im Ausland:
- Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland
- Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Unternehmenssitz im Ausland
- Joint Ventures im Ausland mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblicher deutscher Beteiligung von mindestens 25%
Gefördert werden Unternehmen jeder Größe.
Bei Antragstellung durch gemeinnützige Antragsteller ist folgende Voraussetzung zu erfüllen:
- Einspeisung bzw. Verkauf eines Teils des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme.
Natürliche Personen, die in eine Stromerzeugungsanlage (zum Beispiel Photovoltaik Aufdachanlage) investieren und einen Teil des selbst erzeugten Stroms einspeisen bzw. verkaufen, handeln in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit und sind in diesem Programm antragsberechtigt. Sie können zusammen mit der Stromerzeugungsanlage, das heißt im Rahmen desselben Vorhabens, weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel Batteriespeicher, beantragen. Natürliche Personen, die einen Teil des selbst erzeugten Stroms einspeisen bzw. verkaufen, können auch einen Batteriespeicher als Nachrüstung zu einer bereits bestehenden Stromerzeugungsanlage beantragen.
Beteiligung von Kreditinstituten, Versicherungen oder vergleichbaren Finanzinstitutionen
Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen dürfen grundsätzlich am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Hiervon ausgenommen ist das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut. Für dieses gilt über die gesamte Kreditlaufzeit eine maximale Grenze für die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung am geförderten Unternehmen in Höhe von 25 %.
Wasserstoff Förderfähige Maßnahmen
1. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die technischen Anforderungen des
Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023) erfüllen, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen:
- Photovoltaik-Anlagen (Aufdach/Fassade, Freifläche)
- Windkraftanlagen und Repowering-Maßnahmen
Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen förderfähig:
- Investitionen der Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen in objektnahe Nieder- und Mittelspannungsnetze, die den Transportnetzen vorgelagert sind,
- Batteriespeicher für Photovoltaik-Anlagen Aufdach/Fassade im Verwendungszweck
„Batteriespeicher PV-Aufdach“ (auch als singuläre Maßnahme oder Nachrüstung),
- alle anderen Investitionen der Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Speicher für erneuerbaren Strom bzw. Investitionen in sonstige Stromspeicher, wie Wasserstoffspeicher, Wasserstoffgeneratoren, Elektrolyseure.
2. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien (auch Solarthermie und Wärmepumpen). Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden.
- Wärme- und Kältenetze
- Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem, auch als singuläre Maßnahme oder Nachrüstung:
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur kurz- und langfristigen Speicherung von Strom im Verwendungszweck „Stromspeicher“ sowie Power-to-heat-, Power-to-gas– und Power-to-liquid-Anlagen im Verwendungszweck „Power to-X-Anlage“.
Kombination mit anderen Förderprodukten
Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen möglich.
Für Stromerzeugungsanlagen gilt: Sofern für diese Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen wird, darf die Anlage nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden. Die Kombination mit weiteren KfW-Förderprodukten ist nur dann möglich, wenn diese ebenfalls keine staatlichen Beihilfen enthalten.
Kreditbetrag
• maximal 150 Millionen Euro pro Vorhaben
Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.
Laufzeit und Zinsbindung
Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre.
Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung:
- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 15 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre oder für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre.
Zinssatz
- Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt.
- Ist die Laufzeit größer als die Zinsbindungsdauer, unterbreitet die KfW vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot.
- Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten vom Finanzierungspartner festgelegt.
Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine der von der KfW vorgegebenen Bonitäts- und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet der Finanzierungspartner den Förderkredit einer der von der KfW vorgegebenen Preisklassen zu.
Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze
(Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Der zwischen Ihnen und Ihrem
Finanzierungspartner vereinbarte kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes entnehmen Sie bitte dem KfW- Merkblatt „Risikogerechtes Zinssystem“, Bestellnummer 600 000 0038.
Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß den gesetzlichen Bestimmungen) finden Sie in der Konditionenübersicht für KfWFörderprogramme im Internet unter www.kfw.de/konditionen.
Bereitstellung
- Die Auszahlung erfolgt zu 100% des zugesagten Betrags.
- Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar.
- Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Diese kann für noch nicht ausgezahlte Beträge um maximal 24 Monate verlängert werden.
- Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird beginnend ab 2 Bankarbeitstagen und 6 Monaten nach dem Zusagedatum eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet.
• Vor Auszahlung des KfW-Refinanzierungskredits an den Finanzierungspartner ist ein Verzicht auf den Kredit jederzeit möglich. Verzichten Sie auf einen noch nicht abgerufenen Kredit, kann die KfW für dasselbe Vorhaben frühestens nach 6 Monaten einen neuen Kredit zusagen. Eine Antragstellung ist ohne Sperrfrist möglich, wenn das Vorhaben neu oder in wesentlichen Teilen verändert ist.
Tilgung
Während der tilgungsfreien Jahre zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge. Danach wird der Kredit
• vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt.
Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden.
Antragstellung
Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen). Ihren Antrag stellen Sie bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl vor Beginn des Vorhabens.
Im gBzA-Center (www.kfw.de/gbza) können Sie durch Auswahl des gewünschten Programms und anschließender Dateneingabe die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ elektronisch abgeben. Das von Ihnen erzeugte und unterzeichnete Dokument muss dem
Finanzierungspartner übermittelt werden. Über die auf dem Dokument ausgewiesene gBzA-ID kann das Finanzierungsinstitut Ihre gespeicherten Daten in den weiteren Prozess der Antragstellung für Ihren Förderkredit einbinden.
Sicherheiten
Für Ihren Kredit sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der Besicherung vereinbaren Sie im Rahmen der Kreditverhandlungen mit Ihrem Finanzierungspartner.
Unterlagen
Die meisten benötigen Angaben werden automatisiert abgefragt. Darüber hinaus werden folgende Angaben benötigt:
- Bei Vorhaben außerhalb von EU-Mitgliedstaaten und OECD-Hocheinkommensländern sind der KfW von der durchleitenden Bank gegebenenfalls weitere Unterlagen zur Durchführung einer Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung nach internationalen Standards zur Verfügung zu stellen. Die Anforderungen werden im Einzelfall mit der KfW abgestimmt.
- Datenliste „Subventionserhebliche Tatsachen“, Bestellnummer 600 000 4936.
Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.
Beihilfe
Es wird ein beihilfefreier Zinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes angeboten.
Hinweis zur Subventionserheblichkeit
Im Rahmen der Antragstellung sowie der möglichen künftigen Durchführung der beantragten
Förderung werden von der KfW Informationen erhoben, die subventionserheblich im Sinne von
§ 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes sind (subventionserhebliche Tatsachen). Die einzelnen subventionserheblichen Tatsachen sind in dem gesonderten Dokument „Datenliste Subventionserhebliche Tatsachen“ für das beantragte Förderprodukt abschließend aufgelistet. Die vorsätzliche oder leichtfertige falsche Angabe oder unterlassene Mittelung von subventionserheblichen Tatsachen ist nach den vorgenannten Vorschriften strafbar. Nähere Informationen zur Subventionserheblichkeit der Antragsdaten in diesem Produkt finden Sie im Dokument „Datenliste subventionserhebliche Tatsachen“.
Rechtsanspruch
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Stand: 01.10.2023
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